Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert: 7. Juli 2026 · Version 1.0
Gilt ausschließlich für Unternehmer (B2B).
1. Grundlagen
1.1 Anbieter und Geltung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Valiro Solutions UG (haftungsbeschränkt), Eduard-Kandl-Str. 23, 82211 Herrsching am Ammersee (Amtsgericht München, HRB 311011; Geschäftsführerin: Olga Ryannel) – nachfolgend „Valiro” – und ihren gewerblichen Kunden („Kunde”). Valiro stellt eine Software zur Verwaltung von Projekten, Arbeitspaketen, Aufgaben und Ressourcen als Software-as-a-Service (SaaS) bereit. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B), nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Valiro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Vertragsschluss. Der Zugang setzt eine Registrierung (unter app.valiro.ai) voraus. Mit der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB durch Setzen des Häkchens kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über den kostenlosen Free-Plan zustande. Ein kostenpflichtiger Vertrag (Pro-Plan) entsteht gesondert, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif und die Abrechnungsweise (monatlich oder jährlich) auswählt und die Bestellung über die entsprechend eindeutig bezeichnete Schaltfläche (z. B. „Kostenpflichtig bestellen”) auslöst; hierdurch entstehen die Zahlungspflicht und das Abonnement. Enterprise-Leistungen werden individuell durch gesonderte Vereinbarung (Angebot und Annahme) geregelt. Eine zusätzliche Bestätigung per E-Mail ist nicht erforderlich. Näheres zu Tarifen und Plätzen ergibt sich aus der Preisübersicht; Laufzeit und Kündigung regelt Ziffer 9.
1.3 Konten. Ein Nutzerkonto ist an eine E-Mail-Adresse gebunden; darüber lässt sich ein Unternehmenskonto („Account”) anlegen. Der erstellende Nutzer ist zunächst Account-Administrator und kann weiteren Nutzern Zugriff einräumen. Das kostenpflichtige Abonnement ist an den jeweiligen Account bzw. das Unternehmen gebunden. Der handelnde Nutzer sichert zu, das Unternehmen wirksam vertreten zu dürfen; andernfalls haftet er persönlich.
1.4 Elektronischer Geschäftsverkehr. Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 und Satz 2 BGB werden abbedungen.
2. Leistungen von Valiro
2.1 Leistungsumfang. Valiro stellt bereit: (a) die Valiro-Software zur Verwaltung von Projekten, Arbeitspaketen, Aufgaben und Ressourcen; (b) eine mobile Anwendung für den Zugriff auf einzelne Funktionen über mobile Endgeräte („Valiro-App”), die derzeit als browserbasierte Mobile-App bereitgestellt wird; bietet Valiro sie künftig zusätzlich über App-Stores (z. B. Google Play Store, Apple App Store) an, gelten insoweit ergänzend die Bedingungen des jeweiligen App-Store-Betreibers; sowie (c) ergänzende technische Leistungen (z. B. Datenimport, Einrichtung) ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung. Solche Leistungen werden in einem separaten Vertrag geregelt und sind nicht Gegenstand dieser AGB. Einzelheiten und Preise ergeben sich aus der Bestellung und der Leistungs- und Preisübersicht in ihrer jeweils gültigen Fassung („Leistungsbeschreibung”).
2.2 Nutzungsrecht. Für die Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Valiro-Software über einen Webbrowser für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Das Recht gilt für das in der Bestellung genannte Unternehmen samt unselbstständiger Niederlassungen im Umfang der erworbenen Lizenzen. Eine Überlassung an Dritte – auch an verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG – ist ohne gesonderte Vereinbarung untersagt.
2.3 Schutzrechte und Nutzungsbeschränkungen. Alle Rechte an der Valiro-Software, der Valiro-App, der zugrunde liegenden Technologie sowie an Marken und sonstigen Kennzeichen stehen ausschließlich Valiro bzw. deren Lizenzgebern zu; der Kunde erhält nur die in Ziffer 2.2 beschriebenen Nutzungsrechte. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder auf sonstige Weise den Quellcode zu ermitteln versuchen, sie nicht nachbilden, nicht automatisiert auslesen (Scraping) und keine Schutzrechtsvermerke entfernen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. § 69e UrhG) dies gestatten. Valiro ist berechtigt, eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung – insbesondere die Umgehung technischer Grenzen oder eine die Systemstabilität gefährdende Zahl automatisierter Anfragen bzw. KI-Aufrufe – technisch zu begrenzen (Rate-Limiting) oder nach Androhung vorübergehend zu sperren.
2.4 Feedback. Übermittelt der Kunde Valiro Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder sonstiges Feedback, darf Valiro dieses zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sowie unentgeltlich zur Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Leistungen nutzen. Rechte des Kunden an hierauf beruhenden Weiterentwicklungen entstehen nicht; zur Umsetzung von Feedback ist Valiro nicht verpflichtet.
2.5 Beta- und Testfunktionen. Valiro kann Funktionen als Beta-, Test- oder Vorschauversion („Beta-Funktionen”) bereitstellen. Diese werden ohne Mängelgewähr und ohne Verfügbarkeitszusage „wie besehen” bereitgestellt, können Fehler enthalten und jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Die Regelungen zur Verfügbarkeit (Ziffer 2.6) und zu Mängelansprüchen (Ziffer 6) gelten insoweit nicht; die Haftungsregelungen nach Ziffer 8 bleiben unberührt.
2.6 Verfügbarkeit. Valiro stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums); für die Internetverbindung dorthin ist der Kunde verantwortlich. Geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderliche Sperrungen zählen nicht als Ausfall. Wird die Verfügbarkeit über drei zusammenhängende Monate erheblich unterschritten und schafft Valiro auch nach angemessener Nachfrist keine Abhilfe, kann jede Partei außerordentlich kündigen; weitere Ansprüche richten sich nach Ziffer 8.
2.7 Support und Dokumentation. Valiro bietet kostenlosen E-Mail-Support bei technischen Problemen (werktags Mo–Fr, 9–17 Uhr MEZ, außer an gesetzlichen Feiertagen; erste Reaktion in der Regel binnen 36 Stunden). Kostenpflichtiger Live-Support sowie ein KI-Support außerhalb der Geschäftszeiten können hinzukommen. Eine über eine etwaige Online-Hilfe hinausgehende Dokumentation (z. B. Handbücher, Schulungsunterlagen, Quellcode-Kommentierung) schuldet Valiro nicht.
2.8 Subunternehmer. Valiro darf Subunternehmer einsetzen (z. B. für Hosting, CDN, KI-Funktionen, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung). Die eingesetzten Subunternehmer sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV, Ziffer 5.3) aufgeführt. Bei neuen oder geänderten Subunternehmern, die personenbezogene Kundendaten verarbeiten, informiert Valiro vorab in Textform; der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb der im AVV (Ziffer 5.2) geregelten Frist widersprechen.
2.9 Änderungen der Software. Da es sich um eine Standardsoftware (Multi-Tenant-SaaS) handelt, darf Valiro sie fortentwickeln und ändern, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich ist (Recht, Technik, Sicherheit) oder wenn die Änderung für den Kunden überwiegend vorteilhaft ist bzw. ihn nicht wesentlich benachteiligt. Nicht nur unwesentlich nachteilige Änderungen kündigt Valiro in der Regel vier Wochen vorab in Textform an; widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gilt die Änderung als akzeptiert (auf Widerspruchsrecht und Frist weist Valiro hin). Bei Widerspruch kann Valiro außerordentlich kündigen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Vergütung und Fälligkeit. Der Kunde zahlt die vereinbarte Vergütung (abhängig vom gewählten Tarif und der Zahl der gebuchten Plätze (Seats), ggf. zzgl. Zusatzservices). Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Nutzungsgebühr ist jeweils im Voraus für den gewählten Vertragszeitraum fällig, Zusatzservices mit Vertragsschluss.
3.2 Rechnung und Zahlung. Valiro stellt zu Beginn des jeweiligen Zeitraums eine Rechnung als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnung zu. Die Zahlung erfolgt nach Absprache; die technische Zahlungsabwicklung übernimmt der Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein Mandat und sorgt für die erforderliche Kontodeckung.
3.3 Rücklastschrift. Für eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift (z. B. fehlende Deckung, falsche Bankdaten, unberechtigter Widerspruch) wird eine Pauschale von 10,00 € berechnet, die die tatsächlich anfallenden Rücklastschriftkosten des Zahlungsdienstleisters abdeckt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist; Valiro darf die Pauschale anpassen, wenn sich die Gebühren des Zahlungsdienstleisters ändern.
3.4 Zahlungsverzug. Kommt der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, darf Valiro nach Androhung den Zugang vorübergehend sperren oder außerordentlich kündigen. Während der Sperrung besteht kein Zugriff auf die gespeicherten Daten.
3.5 Preis für Folgezeiträume. Der vereinbarte Preis gilt für die jeweils laufende Vertragsperiode. Für einen Folgezeitraum (Verlängerung) kann Valiro den Preis anpassen. Valiro teilt den für den Folgezeitraum geltenden Preis mindestens vier Wochen vor Ende der laufenden Vertragsperiode in Textform mit; die jeweils aktuelle Preisübersicht ist online abrufbar. Der Kunde ist an den neuen Preis nicht gebunden: Ist er nicht einverstanden, kann er die Verlängerung verhindern, indem er den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigt; auf dieses Recht und die Frist weist Valiro in der Mitteilung ausdrücklich hin. Hierfür steht dem Kunden ab Zugang der Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht, gilt der mitgeteilte Preis für den Folgezeitraum.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde nutzt die Leistungen nur vertragsgemäß, verletzt keine Rechte Dritter und beachtet die geltenden Gesetze, insbesondere zum Datenschutz, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie die EU-KI-Verordnung. Er spielt keine rechtswidrigen oder schädlichen Daten ein.
4.2 KI-Funktionen. Nutzt der Kunde KI-Funktionen, trägt er die alleinige Verantwortung für die von ihm eingegebenen Daten („Eingaben”) und für die Nutzung der von der KI erzeugten Ergebnisse („Ausgaben”); er prüft die Ausgaben auf Richtigkeit und Eignung für seinen Zweck.
4.3 Eigene Pflichten. Für die Rechtsbeziehungen zu seinen eigenen Kunden und Kontakten ist allein der Kunde verantwortlich; Valiro wird insoweit nicht Vertragspartei.
4.4 Zugangsdaten und Datensicherung. Der Kunde schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter und macht keine betrügerischen Falschangaben. Er sichert seine Daten regelmäßig selbst und bewahrt steuer- und handelsrechtlich relevante Daten nach den gesetzlichen Vorgaben (GoBD) auf. Von Valiro vorgehaltene Sicherungskopien (Backups) dienen ausschließlich der Betriebssicherheit und der Wiederherstellung der Plattform im Störungs- oder Notfall; sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie, keinen für den Kunden bestimmten Datenwiederherstellungsdienst und keinen Ersatz für die eigene Datensicherung des Kunden dar. Verletzt der Kunde seine Sicherungspflicht, haftet Valiro für Datenverluste nur begrenzt auf den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Sicherung entstanden wäre – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.5 Systemanforderungen. Soweit nicht anders vereinbart, setzt die Nutzung eine jeweils aktuelle Version eines gängigen Webbrowsers (z. B. Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge, Safari) mit aktiviertem JavaScript und aktivierten Cookies voraus.
4.6 Audit. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine über das vereinbarte Maß hinausgehende Nutzung darf Valiro nach Ankündigung die tatsächliche Nutzung prüfen und geeignete Nachweise anfordern; der Kunde wirkt binnen 14 Tagen mit. Eine festgestellte Mehrnutzung darf Valiro rückwirkend zu den gültigen Preisen abrechnen. Prüfkosten trägt der Kunde nur bei schuldhaftem Verstoß.
5. Kundendaten, Vertraulichkeit, Datenschutz
5.1 Kundendaten. Alle vom Kunden in der Software eingegebenen, importierten oder erzeugten Daten – einschließlich etwaiger personenbezogener Daten Dritter – sowie, bei Nutzung der KI-Funktionen, die Eingaben und Ausgaben („Kundendaten”) verbleiben in der Verantwortung des Kunden. Valiro behandelt sie vertraulich und handelt insoweit als technischer Dienstleister. Zur Fehlerbehebung und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs darf Valiro Kundendaten im erforderlichen Umfang verarbeiten; erfolgt dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten, geschieht dies nach Maßgabe des AVV (Ziffer 5.3). Zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Software sowie zum Benchmarking nutzt Valiro Kundendaten nur in anonymisierter Form.
5.2 KI-Verarbeitung. Bei Nutzung der KI-Funktionen werden die Eingaben und Ausgaben zur Leistungserbringung an von Valiro eingesetzte Subunternehmer übermittelt (derzeit EdenAI über deren EU-Endpunkt mit Verarbeitung ausschließlich in der EU-Zone; eingesetztes Sprachmodell: Google Gemini). Diese Eingaben und Ausgaben werden nicht zum Training von KI-Modellen Dritter verwendet.
5.3 Auftragsverarbeitung. Soweit Valiro personenbezogene Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; hierfür schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Werden Daten in ein Land außerhalb des EWR übermittelt, sichert Valiro geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln). Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher und stellt die erforderlichen Einwilligungen und Datenschutzinformationen sicher.
5.4 Gesprächsaufzeichnung. Gespräche mit Kunden (z. B. telefonisch oder per Videochat) zeichnet Valiro nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auf.
5.5 Rechte an KI-Ausgaben. Soweit an den von den KI-Funktionen erzeugten Ergebnissen („Ausgaben”) Rechte bestehen und Valiro über diese verfügen kann, räumt Valiro dem Kunden das Recht ein, die Ausgaben für seine eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Einzigartigkeit besteht nicht; gleiche oder ähnliche Ausgaben können auch für andere Nutzer erzeugt werden. Für die Nutzung der Ausgaben ist der Kunde verantwortlich (Ziffer 4.2); Valiro übernimmt keine Gewähr dafür, dass Ausgaben frei von Rechten Dritter sind, und das Risiko einer Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Ausgaben trägt der Kunde.
6. Mängelansprüche
6.1 Gewährleistung. Valiro stellt die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln bereit und hält sie während der Laufzeit vertragsgemäß nutzbar; maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils gültigen Fassung; die laufende Weiterentwicklung nach Ziffer 2.9 ist eingeschlossen. Nicht geschuldet ist die Anpassung an veränderte Einsatzbedingungen (z. B. neue Hardware oder Betriebssysteme, neue Datenformate, Funktionsumfang von Konkurrenzprodukten). Mängel meldet der Kunde unverzüglich und nachvollziehbar; Valiro beseitigt sie in angemessener Frist, gegebenenfalls durch eine zumutbare Umgehungslösung.
6.2 Ausschlüsse. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Keine Gewähr besteht für Fremdsysteme und Datenverbindungen außerhalb der vereinbarten Anforderungen sowie – bei KI-Funktionen – für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Einzigartigkeit der Ausgaben.
6.3 Verjährung. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten; dies gilt nicht, soweit Valiro nach Ziffer 8.1 zwingend haftet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
7. Freistellung
7.1 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde stellt Valiro von Ansprüchen Dritter (auch Behörden) frei, die auf einer Verletzung seiner vertraglichen Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Voraussetzung ist, dass Valiro den Kunden unverzüglich informiert, kein Anerkenntnis abgibt und dem Kunden auf dessen Kosten – soweit möglich – die Verteidigung überlässt.
8. Haftung
8.1 Umfang. Valiro haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; ausdrückliche Garantie; Arglist; Produkthaftungsgesetz). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Valiro nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die in den letzten 12 Monaten gezahlte Jahresvergütung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Garantien bedürfen der Schriftform.
8.2 Erstreckung. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragte von Valiro.
9. Testphase, Laufzeit und Kündigung
9.1 Testphase. Der Kunde kann die Pro-Funktionen 14 Tage kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten testen; während der Testphase gelten die Mengengrenzen des Free-Plans. Die Testphase wandelt sich nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag um. Nach Ablauf der 14 Tage wechselt der Kunde entweder in den kostenpflichtigen Pro-Plan oder nutzt den kostenlosen Free-Plan mit dessen Funktions- und Mengengrenzen weiter. Mit dem Testzugang darf Valiro die E-Mail-Adresse des Kunden zur Eigenwerbung nutzen (vgl. Ziffer 10).
9.2 Laufzeit und Kündigung. Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif. Im Monatstarif läuft der Vertrag über einen Monat ab Aktivierung und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat; der Kunde kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen. Der Vertragsmonat bemisst sich nach dem Tag der Aktivierung bzw. der letzten Verlängerung, nicht nach dem Kalendermonat. Im Jahrestarif läuft der Vertrag über zwölf (12) Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet.
9.3 Erweiterung und Reduzierung. Zusätzliche Lizenzen oder Module kann der Kunde jederzeit zu den gültigen Preisen (valiro.ai/pricing) hinzubuchen; die Vergütung wird anteilig für die Restlaufzeit berechnet. Eine Reduzierung ist nur zum Laufzeitende unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich; bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
9.4 Form und außerordentliche Kündigung. Kündigungen von Valiro erfolgen schriftlich oder in Textform. Der Kunde kann per E-Mail an info@valiro.ai oder – soweit im Produkt bereitgestellt – über eine entsprechende Kündigungsfunktion (Kündigungsschaltfläche) im Nutzerkonto kündigen. Erfolgt die Kündigung per E-Mail, soll sie von der hinterlegten Adresse eines Account-Administrators stammen und Firmenname sowie Kontaktdaten enthalten, damit sie eindeutig zugeordnet werden kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt; die Mängelrechte (Ziffer 6) bleiben unberührt.
9.5 Sperrung bei Verstoß. Verstößt der Kunde erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten, ist Valiro berechtigt, den Zugang zur Software nach Androhung zu sperren, bis der Verstoß dauerhaft beseitigt oder eine Wiederholung glaubhaft ausgeschlossen ist. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
9.6 Daten bei Vertragsende. Nach Vertragsende kann der Kunde wählen, ob Valiro die Kundendaten zurückgibt oder löscht (vgl. § 7 AVV). Die Rückgabe erfolgt, indem Valiro die Daten über die Exportfunktion in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format bereitstellt; eine darüber hinausgehende Form der Herausgabe schuldet Valiro nicht. Der Kunde exportiert seine Kundendaten rechtzeitig selbst über diese Funktion. 30 Tage nach Vertragsende löscht Valiro die Kundendaten unwiderruflich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; ist eine Löschung unverhältnismäßig (z. B. in Backups), sperrt Valiro die Daten datenschutzkonform.
10. Kontaktaufnahme
10.1 Kontaktaufnahme. Im Rahmen des Testzugangs und der Nutzung – unabhängig davon, ob unentgeltlich oder kostenpflichtig – darf Valiro den Kunden per E-Mail oder Telefon kontaktieren, insbesondere zu Zwecken des Service und der Vertragsdurchführung, zur Verbesserung der Leistungen, für Umfragen sowie zur Werbung in eigener Sache.
10.2 Marketing. Valiro darf dem Kunden zudem Marketing-Mitteilungen senden; der Kunde kann dem jederzeit über den Abmeldelink oder den Support (valiro.ai/support) widersprechen. Wichtige Informationen zu Software und Konto erhält der Kunde auch dann weiterhin. Die verwendeten Kontaktdaten beruhen auf den Angaben des Kunden, die er aktuell zu halten hat.
10.3 Referenznennung. Valiro darf den Kunden (Name und Logo) als Referenzkunden auf der Website und in Vertriebs- und Marketingmaterialien nennen. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
11. Export- und Sanktionsrecht
Die Nutzung der Valiro-Software durch Personen oder Unternehmen in Ländern mit Embargo oder vergleichbaren restriktiven Maßnahmen der EU oder Deutschlands sowie durch auf EU-Sanktionslisten geführte Personen ist untersagt; Valiro darf die Leistungen bei einem Sanktions- oder Regulierungsfall sperren, anpassen oder einstellen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Textform und Erklärungen. Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag können in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail) erfolgen; Valiro nutzt hierfür die in der Bestellung angegebene Adresse. Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
12.2 Vertragsübertragung. Valiro darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen (§ 15 ff. AktG) übertragen und kündigt dies mindestens vier Wochen vorab an; der Kunde erhält ein Sonderkündigungsrecht, im Voraus gezahlte Vergütung wird anteilig erstattet.
12.3 Änderung dieser AGB.
(a) Zulässige Änderungsgründe. Valiro darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung erforderlich ist wegen (i) Änderungen der Rechtslage, gesetzlicher Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, (ii) technischer Weiterentwicklung, Gründen der IT-Sicherheit oder geänderter Anforderungen der zur Leistungserbringung eingesetzten Dienstleister, oder (iii) der Anpassung betrieblicher Abläufe oder Prozesse, und sie für den Kunden zumutbar ist.
(b) Ausgenommene Inhalte. Über diese Klausel werden der Preis und die vertraglichen Hauptleistungspflichten nicht geändert; Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach Ziffer 3.5, Änderungen der Software nach Ziffer 2.9.
(c) Verfahren. Änderungen kündigt Valiro mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform an und weist dabei auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als genehmigt. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB fort; Valiro kann dann zum Laufzeitende ordentlich kündigen.
12.4 Aufrechnung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
12.5 Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch; Übersetzungen dienen nur der Information, maßgeblich ist die deutsche Fassung.
12.6 Kein Verzicht. Übt Valiro ein ihm zustehendes Recht nicht oder nicht sofort aus, liegt darin kein Verzicht.
12.7 Recht und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz von Valiro – auch bei Auslandssitz oder grenzüberschreitendem Bezug; Valiro darf auch am Sitz des Kunden klagen.
12.8 Höhere Gewalt. Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer und im Umfang des Ereignisses; eine Haftung besteht insoweit nicht. Als höhere Gewalt gelten von der Partei nicht zu vertretende, außergewöhnliche Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Streik, Cyberangriffe (z. B. DDoS), großflächige Ausfälle von Telekommunikations-, Energie- oder Cloud- bzw. Subunternehmerleistungen sowie behördliche oder gesetzgeberische Maßnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
12.9 Abtretungsverbot. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Valiro auf Dritte übertragen. Das Recht von Valiro zur Vertragsübertragung nach Ziffer 12.2 bleibt unberührt.
12.10 Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.